Fehler aus Unwissenheit vermeiden. Bei einer zunehmend stärker ausgeprägten Demenzkrankheit wird allgemein gesehen die rechtliche Betreuung von der Familie übernommen. Grund dafür ist, dass das an Demenz erkrankte Familienmitglied nicht mehr in der Lage ist, den rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ehepartner oder Kinder übernehmen in der Regel die rechtlichen Dinge. Leider ist es so dass aufgrund von Unwissenheit es oft zu falschen Handlungen kommt.

Das an Demenz erkrankte Familienmitglied ist im Laufe der Zeit immer weniger in der Lage, die eigenen Handlungen kontrollieren zu können. Kinder, Ehepartner oder andere nahe Angehörige handeln im Namen des Erkrankten. Aber nur, wer ein Vertretungsrecht besitzt, darf rechtswirksam entscheiden für eine andere Person.

Vollmacht ausstellen zur Vorsorge

Um ein Familienmitglied in dem Falle betreuen zu können, sind rechtsgültige Vorsorgevollmachten notwendig. Wichtig ist hier, dass sich Hilfe oder Rat bei einem Rechtsanwalt eingeholt wird, wie zum Beispiel beim Rechtsanwalt Familienrecht Bonn.
Nur wer sich im Vorfeld um die Erstellung etwaiger Dokumente kümmert, läuft nicht Gefahr, dass ein Gericht über den Fall entscheiden wird. Hier kann es sonst passieren, dass die rechtliche Betreuung festgelegt wird durch den Gesetzgeber. Um dies vorzubeugen sollten sich Angehörige, die sich für die Betreuung entscheiden haben, einen rechtgültigen Vertrag aufsetzen lassen. Dies kann in vollem Umfang der Rechtsanwalt übernehmen.

Volle Geschäftsfähigkeit beachten

Bei Demenz-Pflegefällen ist es von großer Bedeutung, dass die Bevollmächtigung möglichst früh beim Rechtsanwalt Familienrecht Bonn ausgestellt wird. Mit zunehmender Ausprägung der Begleiterscheinungen der Krankheit verlieren die Menschen sehr oft bereits schon in der Anfangsphase der Krankheit die Geschäftsfähigkeit. Hier wird der Rechtsanwalt Familienrecht Bonn sofort helfend zur Seite stehen, damit sofort gehandelt werden kann.

Es fällt nicht immer leicht und trotzdem muss bei den ersten Anzeichen einer Demenzerkrankung die Vorsorge für die Zukunft geregelt werden. Hierzu gehört ebenfalls die Pflegesituation. Wichtig hierbei ist ebenfalls die Erwartungshaltung von Betroffenen. Nicht jeder möchte zwangsläufig, dass ein Angehöriger der Familie sich den ganzen Tag kümmert. Andererseits muss es nicht immer die Vollzeitpflege sein. Ebenso ist auch eine Kombination aus Pflege durch einen Angehörigen und ambulanter häuslicher Pflege möglich. Dies sollte so früh wie möglich ebenfalls vom Anwalt festgehalten werden.

Optimale Regelung der Betreuungsaufgaben

Es gibt unterschiedliche Optionen, die eigenen Wünsche als Demenzkranker bezüglich der Vorsorge selbst zu bestimmen, bereits im Vorfeld. Auch ist es möglich, für unterschiedliche Vertrauenspersonen Vollmachten zu erstellen. Auch diese Aufgabe kann der Anwalt übernehmen. Grundsätzlich muss der Patient zur Erteilung der Vollmacht als voll geschäftsfähig gelten. Aus diesem Grund ist ein schnelles Handeln wichtig, wenn es zur Erkrankung kommt.

Im schlimmsten Fall benennt das Gericht einen Betreuer, wenn es keine Betreuungsverfügung oder Vollmacht gibt. Dies gilt es zu vermeiden. Nur wenn alles geregelt ist, kann die Betreuung problemlos verlaufen.

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