Alzheimer oder andere Demenzformen bringen Betroffene beim Fortschreiten der Erkrankung in eine Situation, sich auch mit wichtigen rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen zu müssen. Ist man als Betroffener nicht mehr in der Lage, seine Handlungen voll zu überblicken, übernehmen meist nahe Angehörige einige Entscheidungen im eigenen Namen. Hier muss aber eine entsprechende Berechtigung vorliegen. Auf was hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen geachtet werden sollte, ist Inhalt dieses Ratgebers.


Wichtige Fragen bei Demenzerkrankung im Überblick

Der Faktor Zeit ist für einen Demenzerkrankten von hoher Wichtigkeit. Daher sollte er bevor die Demenz weiter fortschreitet, alle möglichen rechtlichen Themen frühestmöglich abklären. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

Pflege: Welche Pflege, Vorsorge und Unterbringung wird gewünscht und liegt im Bereich des möglichen?

Vertreter: Wer soll als Vertreter ernannt und bevollmächtigt werden, um zum Beispiel Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Behandlungen, falls erforderlich, zu übernehmen?

Lebensverlängernde Maßnahmen: Welche sollen übernommen werden, welche lehnt man ab?

Finanzielle Angelegenheiten: Wer darf sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern und soll dazu bevollmächtigt werden?

Auf diesem Gebiet gibt es spezialisierte Anwälte für medizinische Fälle bis hin zur Revision im Strafrecht.

Wichtiges zur Vorsorgevollmacht

Zeichnung einer Anwältin, die einem älteren Ehepaar etwas anhand von Dokumenten auf dem Tisch erklärt Bei einer Demenz schwindet im Laufe der Zeit die Fähigkeit, gewöhnliche Alltagstätigkeiten und Aufgaben selbst zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht schützt die Angehörigen des Demenzkranken vor rechtlichen Konsequenzen, wenn diese notwendigen Entscheidungen übernehmen. In der Vorsorgevollmacht wird alles festgehalten, was die stellvertretende Person an Entscheidungen treffen darf.

Eine Vorsorgevollmacht, wie auch die sogenannte Betreuungsverfügung, kann durch einen selbst erstellt werden. Im Internet finden sich kostenlose Vorlagen bei diversen Beratungsstellen. Diese Vorlagen sollten allerdings immer genau geprüft werden, bevor eine Unterschrift gesetzt wird. Ein Notar ist nicht notwendig. Die eigenständige Unterschrift ist völlig ausreichend.

Wichtiges zur Patientenverfügung bei Demenz

In einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinische Behandlung von dem Patienten gewünscht beziehungsweise abgelehnt wird. Die Verfügung wird wirksam, sobald die oder der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich zu einer Behandlung zu äußern.

Die Patientenverfügung kann daher für Menschen mit Demenz bedeutend sein. So kommt der Patient später nicht in der Lage, seine Wünsche nicht mehr selbst mitteilen zu können, da in der Patientenverfügung alles wichtige drinnen steht. Inhalte der Patientenverfügung können unter anderem sein:
Künstliche Ernährung ja oder nein?
Künstliche Beatmung ja oder nein?
Starke Schmerzmittel ja oder nein?
Wird eine Sterbebegleitung gewünscht?
Soll ein Seelsorger sich kümmern dürfen, wenn ja, wird eine bestimmte Religion oder Konfession vorausgesetzt?

Zusätzlich können in einer Patientenverfügung alle Wünsche hinsichtlich eigener Werte, religiöser Ansichten und Wünsche formuliert werden.

Wichtiges zum Testament bei Demenz

Ein Testament regelt die Erbschaft und muss vor dem Tod erstellt werden. Inhalt eines Testaments ist unter anderem die Regelung, wie Vermögenswerte zum Beispiel Geld, Wertsachen oder Immobilien an die Erben aufgeteilt werden sollen. Bei Demenz ist es besonders wichtig hier zu beachten, dass ein Testament nur dann rechtsgültig ist, wenn man die Tragweite dieser Entscheidung noch erfassen kann. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „Testierfähigkeit“. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist, muss ein Testament erstellt werden.

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