An einer Demenz erkrankt man üblicherweise erst im höheren Alter. Je älter man wird, desto größer wird auch das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Stellt sich nun die Frage, wie sich eine solche Erkrankung auf das Erbrecht auswirkt. Darf ein Demenzerkrankter noch ein Testament erstellen oder dies zurückziehen? Darf ein Erkrankter noch Schenkungen vornehmen? Eine spannende Frage, denn im Allgemeinen geht man davon aus, dass ein Demenzerkrankter nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Dieser Ratgeber zeigt, wie sich eine Demenzerkrankung auf das Erbrecht auswirkt.


Ist ein Demenzerkrankter noch geschäftsfähig?

Die Demenzerkrankung kann sich auf die Geschäftsfähigkeit auswirken. Gesetzlich betrachtet ist man geschäftsunfähig, wenn die freie Willensbestimmung aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit eingeschränkt ist und dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist. Bei einer fortgeschrittenen Demenz ist man demnach nicht mehr geschäftsfähig. Dies kann sich wiederum auch auf die Testierfähigkeit auswirken. Die Fähigkeit ein Testament zu erstellen ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine Geistesschwäche oder eine Bewusstseinsstörung vorliegt, die es nicht ermöglicht eine eindeutige Willenserklärung anzugeben.

Kann ein Demenzerkrankter ein Testament erstellen?

Testament und ErbrechtEin Demenzerkrankter muss noch lange nicht Testierunfähig sein. Es muss immer eine Prüfung vorgenommen werden, welche die Einsichts- und Handlungsfähigkeit auf Grundlage des gesamten Verhaltens prüft und beurteilt. Ist die Demenz allerdings schon fortgeschritten, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine solche Person kein Testament mehr erstellen kann. Gleiches bezieht sich auch auf das Ändern oder das Aufheben eines Testaments. Grundlage dafür ist, dass der Erkrankte oft nicht mehr in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidungen zu überblicken. Ob eine Testierunfähigkeit vorliegt, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Unterstützen kann hierbei der Anwalt Erbrecht Dresden. Im Frühstadium, bei leichter Vergesslichkeit, ist das oft noch kein Problem. Treten hingegen kognitive oder sonstige Funktionsstörungen des Gehirns auf, so ist die Wahrscheinlichkeit einer Testierunfähigkeit sehr groß.

Darf man bei einer Demenz noch Schenkungen vornehmen?

Ob Schenkungen bei einer akuten Demenz noch möglich sind, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel spricht nichts dagegen, wenn der Erkrankte Schenkungen im Rahmen von Ausstattungen, Anstandsschenkungen und Gelegenheitsgeschenken macht. Auffällig wird es hingegen, wenn der Erkrankte plötzlich Geschenke macht, die sich nicht mit seinem bisherigen Verhalten decken. Auch wenn bei zwei oder mehreren Erbberechtigten eine deutliche Bevorzugung nach der Erkrankung zu erkennen ist, kann es sein, dass Schenkungen untersagt werden. Tatsächlich können auch Vermögenswerte als Schenkung im Rahmen von Ausstattungen akzeptiert werden, insofern es im Anbetracht der Vermögensverhältnisse schon in der Vergangenheit üblich war oder grundsätzlich üblich ist.

Kann man vorab Maßnahmen treffen?

Wenn mit einer Demenz zu rechnen ist, können frühzeitig Maßnahmen getroffen werden. So kann die Übertragung von Vermögen noch zu Lebzeiten und vor der akuten Erkrankung vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der Vermögensträger noch bei voller Gesundheit ist.

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